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Kreuzfahrt: Frau darf Aida-Schiff nicht betreten – der Grund macht fassungslos

Eine 53-jährige Frau wollte in Warnemünde eine Aida-Kreuzfahrt antreten. Doch die Bundespolizei ließ sie nicht an Bord.

© IMAGO/Depositphotos

Kreuzfahrten: Diese Ziele sind besonders beliebt

Wenn man alle entsprechenden Dokumente dabei hat, sollte das Einchecken auf einem Kreuzfahrt-Schiff eigentlich keine große Sache sein. Am Warnemünde Cruise Center musste jedoch kürzlich sogar die Bundespolizei einschreiten, um eine Passagieren davon abzuhalten, an Bord zu gehen.

Was bitte war hier am Ostsee-Hafen in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) passiert?

Kreuzfahrt: Frau darf nicht auf Aida-Schiff

Die Bundespolizei Rostock informierte die Öffentlichkeit via Pressemitteilung über den Vorfall, der sich am 31. Oktober zutrug. Die AIDAmar lag in Warnemünde vor Anker und sollte an diesem Tag zu einer Dänemark-Kurzreise mit Halt in Arhus und Kopenhagen aufbrechen.

Auf der Passagierliste des Aida-Schiffes befand sich auch der Name einer 53-jährigen Frau. Am frühen Nachmittag wollte die Urlauberin an Bord der AIDAmar gehen – doch die Polizei hielt sie zurück. Der Grund dafür macht sprachlos.

53-Jährige zu betrunken für Kreuzfahrt

Denn obwohl es erst 14.30 Uhr mittags war, hatte die Frau offenbar schon bereits sehr tief ins Glas geschaut. Einen genauen Promille-Wert gab die Bundespolizei zwar nicht an – aber wenn die Frau einen derart alkoholisierten Eindruck machte, dass sie Beamten ihr den Zutritt zum Kreuzfahrt-Schiff verweigerten, spricht das bereits Bände.



Die betrunkene 53-Jährige sah es jedoch wenig überraschend nicht ein, dass sie auf ihre gebuchte Kreuzfahrt verzichten – was zu einer lautstarken Auseinandersetzung im Cruise Center führte. Die Polizei sprach einen Platzverweis aus, nahm sie bis 17.30 Uhr in Gewahrsam – und ließ sie anschließend wieder frei. Doch was war noch nicht alles.

Noch mehr Details kommen ans Licht

Denn als die Rostocker Bundespolizei die Personalien der Frau überprüfte, stellte sich heraus, dass auch die Staatsanwaltschaft Aachen darum bemüht war, den Aufenthaltsort der 53-Jährigen zu erfahren. Die Gründe für diese Ermittlungen teilte die Behörde aus Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht mit.