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Thüringen: Hunderte wollen etwas ändern! JETZT haben sie die Möglichkeit

Ab 1. November tritt auch in Thüringen ein neues Gesetzt in Kraft. Hunderte Thüringer wollen es in Anspruch nehmen. Hier mehr.

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Thüringen: Fünf kuriose Fakten über den Freistaat

Der Freistaat Thüringen hat Einiges zu bieten. Hier kommen fünf kuriose Fakten, die du vielleicht noch nicht wusstest.

Das die Bürokratie in Thüringen und ganz Deutschland oft mit Hürden verbunden ist, ist nichts Neues. Bis einige Anträge durchgewunken werden, vergehen teilweise Monate

In einem bestimmten Bereich geht das jetzt allerdings viel schneller und zwar ganz ohne bisher notwendiges Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder gar richterliche Beschlüsse – dank eines neuen Gesetzes. In Thüringen wollen gleich Hunderte Menschen Gebrauch davon machen.

Thüringen: Hunderte Anmeldungen

Nun ist es endlich soweit. Seit dem 1. November 2024 lassen sich Geschlecht und Vorname ohne die notwendigen Bescheinigungen ändern. Es reicht lediglich die Erklärung gegenüber dem jeweiligen Standesamt. Bereits jetzt gibt es Hunderte Anmeldungen für die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Beim Erfurter Standesamt wollen 82 Menschen eine Änderung diesbezüglich vornehmen, in Jena 63, in Gera 31 und in Weimar 28. Deutlich geringer sind die Zahlen in Eisenach mit sieben und Suhl mit vier Anmeldungen.

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Wer ebenfalls die bürokratische Änderung vornehmen lassen will, muss diese drei Monate vor dem Termin im jeweiligen Standesamt anmelden. Wer also am 1. August 2024 den Antrag gestellt hat, kann bereits am Freitag (1. November) seine Erklärung abgeben. Das haben beispielsweise 11 Menschen in Erfurt getan. In den vergangenen Jahren haben rund zehn Menschen ihren Geschlechts- und Namenseintrag in der Domstadt ändern lassen. Auch in Weimar gab es zum 1. August elf Anmeldungen. Jena verzeichnete 13 Anmeldungen am ersten Tag. In den meisten Städten kostet die Anmeldung 20 Euro und die finale Erklärung dann noch einmal 25 Euro.


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Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. (mit dpa)