Der wöchentliche Einkauf bei Rewe, Lidl & Co. ist für uns alle etwas ganz alltägliches. Manchmal gesellen sich zu den ehrlichen Kunden jedoch auch Ladendiebe. Was im Falle eines Ladendiebstahls erlaubt ist, wissen dabei die wenigsten.
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Was kannst du tun, wenn es doch mal zu einem Ladendiebstahl kommt und du den Dieb auf frischer Tat ertappst? Ein Experte klärt auf und erklärt, was nicht nur Mitarbeiter und Ladendetektive, sondern auch du in solch einer Situation tun darfst.
Rewe, Lidl & Co.: was du im Falle eines Diebstahls machen kannst
Der Anwalt Dr. Veaceslav Ghendler klärt auf seinem Facebook-Account „Dr. Recht“ auf. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht vertritt er Verbraucher und setzt sich somit für deren Interessen und Rechte ein, so die „tz“. Der Anwalt stellt auf seinem Kanal klar, was auch Kunden erlaubt ist, wenn sie Zeuge eines Diebstahls werden: „Grundsätzlich ist jeder berechtigt, einen anderen festzunehmen, wenn er diesen auf frischer Tat ertappt“. Das heißt, dass sowohl Mitarbeiter von Rewe, Lidl und Co., als auch Kunden der Supermärkte eingreifen dürfen.
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Der Rechtsexperte verweist auf §127 der Strafprozessordnung. Hier heißt es in Absatz 1: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen“. Demnach darf ein Ladendieb festgehalten werden, bis die Polizei kommt – laut Ghendler auch unter körperlichen Zwang, wenn er versucht zu fliehen.
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Polizei appelliert an Vorsicht
Auch die Polizei äußert sich in einer Broschüre zum Thema Ladendiebstahl dazu. Hier wird appelliert, dass die Kunden und Mitarbeiter vorsichtig sein sollen. Im Falle eines Ladendiebstahls bei Rewe, Lidl und Co., haben natürlich das Leben und die Gesundheit Vorrang. Deswegen sollte nur überlegt gehandelt werden.