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Verkehr: Wechsel auf Winterreifen – was Autofahrer jetzt unbedingt wissen müssen

Der Herbst steht vor der Tür – und damit auch der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Doch hier gelten strenge Regeln!

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Worauf man bei Winterreifen achten sollte

Essen, 05.10.2011: Klaus Neubauer erlärt, woran man bei Winterreifen erkennt, ob sie ihren Zweck erfüllen.

Der Herbst steht vor der Tür, die Straßen werden nasser – und der ein andere Teilnehmer im Straßenverkehr macht sich bestimmt schon Gedanken, ob er unter diesen Bedingungen nicht bald mal die Sommerreifen an seinem Auto gegen Winterreifen tauschen müsste.

Wenn auf nassem oder gefrorenen Untergrund einen Verkehrsunfall baut, möchte schließlich nicht wegen falschen Autoreifen als besonders verantwortungslos dastehen. Doch sind Winterreifen am Auto tatsächlich verpflichtend? Und droht womöglich ein Bußgeld, wenn man im Herbst und Winter ohne sie erwischt wird? Der ADAC klärt auf.

Verkehr: Wechsel auf Winterreifen

Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht herrscht – sondern eine situative. Heißt: Wenn die Straße glatt, nass oder verschneit ist, darf man nur mit Winterreifen am Auto fahren. Bei guten Straßenverhältnissen dürfte man theoretisch also auch im Dezember mit Sommerreifen unterwegs sein – aber wer wechselt schon täglich je nach Wetter kurzfristig seine Reifen? Die Faustformel Oktober bis Ostern (O bis O) ist da doch deutlich einfacher einzuhalten.

Wenn man bei seinem Auto auf Winterreifen wechselt, müssen die widerstandsfähigen Reifen ab dem 1. Oktober jedoch strengen Vorgaben entsprechen, um im Ernstfall als korrekte Winterreifen akzeptiert zu werden.


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Sie müssen mit einem Alpine-Symbol gekennzeichnet sein. Eine M+S-Kennzeichnung wird nur dann akzeptiert, wenn die Reifen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Wenn sie eine dieser beiden Kennzeichnungen tragen, gelten auch Ganzjahresreifen als Winterreifen.

Zudem empfiehlt der ADAC eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern – und einen Austausch der Winterreifen in sechs Jahren.

Keine Winterreifen? Bußgeld!

Und was, wenn man auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird? Dann wird ein Bußgeld fällig! 75 Euro Strafe kostet der Verstoß den Halter des Fahrzeugs, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Ist man nur der Fahrer und nicht der Halter, muss man „nur“ 60 Euro zahlen – den Punkt in Flensburg gibt es trotzdem. Behindert man aufgrund der fehlenden Winterreifen zudem den Verkehr, steigt das Bußgeld pauschal auf 80 Euro.