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GEZ-Gebühr verpflichtend – so kommst du jedoch drum herum

Die GEZ-Gebühr zu zahlen, ist verpflichtend. Doch unter bestimmten Umständen kommst du drum herum.

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

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Die Erhebung der GEZ-Gebühr ist umstritten. Während die einen gerne für die Angebote von ARD, ZDF und Co. zahlen, öffnen die anderen nur widerwillig ihr Portemonnaie. Fakt ist aber: Fast jeder von uns muss die GEZ-Gebühren zahlen. Doch in manchen Fällen kannst du drumherum kommen.

18,36 Euro: Das ist der Betrag, den jeder Haushalt pro Monat an GEZ-Gebühren zahlt. Und die knappen 20 Euro, die alle vier Wochen berappt werden müssen, können dem ein oder anderen ziemlich weh tun. Je nachdem, wie viele Einkünfte man hat. Immerhin gibt es zahlreiche Ausnahmefälle, wie du dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kannst.

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GEZ-Gebühr: Sie müssen nicht zahlen

Wenn du be­stimmte Sozial­leistungen, wie zum Bei­spiel Grund­siche­rung oder Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II) bekommst, dann kannst du dich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien lassen. Aber: Empfänger von Arbeits­losen­geld I, Wohn­geld oder Über­gangs­geld haben keinen An­spruch auf eine Be­freiung.

Ebenfalls um das Zahlen der GEZ-Gebühr drum herum kommst du, wenn du unter anderem Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz oder Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung erhältst. In einigen Fällen kannst du auch eine Härte­fall­be­freiung stellen. Zum Beispiel, wenn du auf bestimmte Sozialleistungen freiwillig verzichtest, welche dir eigentlich zustehen würden.

Muss ich mit BAföG zahlen?

Auch Studenten müssen GEZ zahlen. Doch auch sie können um eine Abgabe drum herumkommen. Pro Haushalt muss nur eine voll­jährige Person ange­meldet sein und den Rund­funk­beitrag bezahlen. Lebst du beispielsweise in einer WG, dann könnt ihr das grund­sätzlich selbst ent­scheiden. Alle anderen Bewohner, die bereits ange­meldet sind, können sich dann abmelden. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, welche den Beitrag bereits zahlen, müssen sich nicht an­melden.

Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf An­trag vom Rund­funk­beitrag ebenfalls be­freien lassen. Die Be­freiung gilt auch für Ehe­partner oder ein­ge­tragene Lebens­partner, je­doch nicht für andere Mit­bewohner. Erasmus-Studie­rende oder andere Stipen­diaten sind grund­sätz­lich beitrags­pflichtig.


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Grund­sätz­lich ist eine Be­freiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Studierende nur mög­lich, wenn sie BAföG be­ziehen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen – zum Beispiel, wenn du dich in einem Zweitstudium befindest.